Der Freistellungsbescheid ist die Bescheinigung des zuständigen Finanzamts über die Körperschafts- und Gewerbesteuer-Freistellung der Stiftung. Darüber hinaus wird mit diesem Dokument die Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts festgestellt.
Alle drei Jahre wir ein neuer Bescheid erteilt. Zuvor wird jedoch die bisherige Mittelverwendung der Stiftung vom Finanzamt geprüft.
MAGUNA ist eine durch die Stiftungsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz anerkannte Stiftung. Sie ist damit eine rechtsfähige Stiftung und erfüllt folgende Voraussetzungen:
- Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung entsprechen den gesetzlichen Anforderungen,
- die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks erscheint als gesichert; hierzu gehört insbesondere ein für die Erfüllung des Stiftungszwecks angemessenes Stiftungsvermögen,
- der Stiftungszweck ist rechtlich möglich und gefährdet nicht das Gemeinwohl und
- die Errichtung der Stiftung dient nicht der Umgehung von Rechtsvorschriften, wie zum Beispiel des Handelsrechts.
Außerdem wird die Stiftung mit Erteilung der Anerkennung in das Stiftungsverzeichnis der zuständigen Stiftungsbehörde eingetragen.